[ Auszug: (1) Unterbleibt die Vollziehung der Auflage, so kann der Schenker die
Herausgabe des Geschenkes unter den für das Rücktrittsrecht bei
gegenseitigen Verträgen ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]